Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Creative-Soft Karlen & Ruch (nachfolgend FIRMA genannt) gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der FIRMA ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote von der FIRMA sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Die von der FIRMA präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich nicht als Pauschalen, d.h. sie beziehen sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen ohne MWST.

Alle offerierten Preise behalten Gültigkeit bei Auftragserteilung innerhalb von zwei Monaten nach Stellung der Offerte. Mit der Annahme des Auftrages und dem Beginn der Arbeiten kommt ein Vertrag zustande. Die FIRMA führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt aus, kann aber keinerlei Gewähr für deren Wirkung in der Öffentlichkeit übernehmen. Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang (Unterhaltsaufträge, Hosting etc.) sind kündbar jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals.

3. BEDINGUNGEN BEI AUFTRAGSDIENSTLEISTUNGEN

3.1 LEISTUNG UND HONORAR

Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von der FIRMA für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die FIRMA ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von die FIRMA, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von der FIRMA. Alle Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von der FIRMA sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der FIRMA schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die FIRMA den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.

Für alle Arbeiten von der FIRMA, die egal aus welchem Grund nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der FIRMA eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u.ä. sind vielmehr unverzüglich die FIRMA zurückzustellen.

3.2 PRÄSENTATION

Erhält die FIRMA nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der FIRMA, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der FIRMA; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der FIRMA zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der FIRMA gestalteten Medien verwertet, so ist die FIRMA berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der FIRMA nicht zulässig.

3.3 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von der FIRMA für eine einmalige Nutzung durch den Kunden abgetreten. Die Kreativrechte an Internet-Auftritten liegen in der Regel nach Abrechnung und erfolgter Zahlung beim Kunden. Die technischen Rechte verbleiben bei der FIRMA.

3.4 KENNZEICHNUNG

Die FIRMA ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf die FIRMA und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

4. BEDINGUNGEN BEI HOSTING-DIENSTLEISTUNGEN

4.1 BEGINN, DAUER UND BEENDIGUNG

Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellung in Auftrag gibt oder die FIRMA legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Kunden fest. Der Nutzungsbeginn wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von der FIRMA für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber der FIRMA ableiten.

Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen sind vorbehalten. Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate).

Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund kann die FIRMA den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von der FIRMA oder Dritten missachtet werden.

4.2. PFLICHTEN VON CREATIVE-SOFT Karlen & Ruch

Die FIRMA erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die FIRMA kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er der FIRMA über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Swisscom oder anderen Leitungsanbietern gelten nicht als Störungen.

Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten. Die FIRMA verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage des Kantons Wallis. Die FIRMA wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

4.3 PFLICHTEN DES KUNDEN

Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist nur der im Antragsformular erwähnte Kunde zum Bezug von Dienstleitungen der FIRMA berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Dienstleistungen von der FIRMA an Dritte ist dem Kunden untersagt. File-Downloadseiten sowie Seiten mit pornografischem oder rechtsextremen Inhalten werden nicht akzeptiert. Der Kunden verpflichtet sich, der FIRMA sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.

Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die FIRMA Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch die FIRMA notwendig wird.

Verwendet der Kunden eigene Scripts (PHP, ASP, Perl, etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich die FIRMA das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst wieder freizugeben, wenn der Kunden nachweisen kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert.

Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Kunden verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unsere Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.

5. DOMAINS

5.1 BENACHRICHTIGUNG BEI VERLÄNGERUNG

Der Domaininhaber erhält ungefähr einen Monat vor dem Ablaufdatum einer gTLD-Domain (Expire-Datum) per E-Mail eine Benachrichtigung über die anstehende Verlängerung.

Ungefähr eine Woche vor dem Ablaufdatum einer Domain erhält der Domaininhaber eine weitere Benachrichtigung per E-Mail. Sofern die Domain nicht verlängert wird, erhält der Domaininhaber spätestens 5 Tage nach erfolgter Löschung eine weitere E-Mail an den Domaininhaber, die über die Löschung und mögliche Schritte zu einer Wiederherstellung der Domain informiert.

6. TERMINE

Die FIRMA bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der FIRMA eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die FIRMA. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der FIRMA. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen auf Kundenseite – entbinden die FIRMA jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

7. ZAHLUNG

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von der FIRMA zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und auf ein von der FIRMA angegebenes Bankkonto. Pro Mahnung ist die FIRMA berechtigt, eine Gebühr von CHF 5.00 zu erheben. Die Ablehnung von Schecks und WIR behält sich die FIRMA ausdrücklich vor, entsprechende Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Rückhaltungsrecht geltend machen.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde hat die Produkte auf Vollständigkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel unmittelbar, aber spätestens nach 5 Tagen der FIRMA zu melden. Ansonsten gilt das Produkt/Dienstleistung als durch den Kunden angenommen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die FIRMA zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der FIRMA beruhen. Für die an die FIRMA zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die FIRMA keinerlei Haftung.

Ist die FIRMA zuständig, meldet der Kunde das defekte Produkt telefonisch an. Es gilt der jeweilige RMA-Prozess des Herstellers oder der FIRMA. Die Lieferkosten an die FIRMA oder Hersteller hat der Kunde zu tragen. Die Kosten zur Rücksendung an den Kunden werden durch den Hersteller oder durch den Kunden übernommen. Stellt sich bei der Begutachtung des bemängelten Produktes heraus, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, so kann die FIRMA eine Bearbeitungsgebühr verlangen und/oder der Kunde kann das Produkt kostenpflichtig reparieren lassen. Für direkte oder indirekte Schäden, die allenfalls durch Mängel entstehen, übernimmt die FIRMA innerhalb der gesetzlichen Schranken keinerlei Haftung. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial oder Zubehör oder beigelegte Batterien bzw. Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die FIRMA stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

Software-Reparaturen oder Software-Installationen sind von jeglichen Garantieansprüchen ausgeschlossen. Garantieansprüche können nur auf Hardware geltend gemacht werden.

Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der FIRMA einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Die FIRMA übernimmt keine Verantwortung die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.

Das Sichern ihrer Daten/Mails ist Sache des Kunden. Wir empfehlen, eigene Backups vorzunehmen und diese extern, z.B. Festplatte, Cloud oder NAS, zu speichern. Bei Datenverlust besteht kein Anspruch auf Anrechnung der Kosten.

Der Anschluss des Endgerätes erfolgt an der bestehenden Anschlussdose. Der Kunde anerkennt, dass die FIRMA keine Haftung für eine fehlerhafte oder nicht funktionierende Hausinstallation übernimmt. Bei Störungen oder Ausfall des Endgerätes besteht für die Dauer des Ausfalls kein Anspruch auf Rückvergütung resp. Anrechnung der Kosten.

9. HAFTUNG

Die FIRMA wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von der FIRMA vorgeschlagenen Lösungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch die FIRMA für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die FIRMA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung die FIRMA selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die FIRMA schad- und klaglos: Der Kunde hat der FIRMA somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der FIRMA aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

10. ANWENDBARES RECHT

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der FIRMA und dem Kunden gilt schweizerisches Recht.

11. GERICHTSSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig (VS). Die FIRMA ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. (Stand: Mai 2021)